Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer wird in Deutschland seit dem Jahr 2009 auf Kursgewinne, Dividenden, Zinserträge und einige weitere Kapitalerträge erhoben. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Die Steuer wird direkt durch Banken und Broker erhoben, eingezogen und an das Finanzamt abgeführt (abgeltende Wirkung).
Anleger mit einem persönlichen Steuersatz unterhalb von 25 % können zu viel gezahlte Steuern durch die Veranlagung ihrer Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung zurückerhalten. Diese Veranlagung ist auch für Kapitalerträge notwendig, die bei ausländischen Banken/Brokern erzielt wurden. Ausländische Finanzdienstleister führen keine Abgeltungsteuer ab.
Jedem Anleger steht ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 801 EUR (1602 EUR bei gemeinsam veranlagten Ehegatten; Stand Dezember 2020) zu.